Ablauf des Collaborative Law Verfahrens


Das COLLABORATIVE LAW Verfahren läuft – wie auch die Mediation - in Stufen ab:

  • Erstgespräch des Collaborative Lawyer mit dem:der Mandant:in. Der Auftrag wird geklärt und ein Mandatsvertrag abgeschlossen.
  • In einer gemeinsamen Sitzung der Collaborative Lawyer wird geklärt, ob das Modell angewendet werden kann. Wenn ja, wird der Ablauf (das Programm) des Verfahrens besprochen und der wechselseitige faire Umgang der Collaborative Lawyer miteinander – im Sinne des Teamgedankens - vereinbart.
  • Erste gemeinsame Sitzung unter Anwesenheit der Collaborative Lawyer und der Mandant:innen mit folgenden Themenschwerpunkten:

    • Abklärung, ob alle Voraussetzungen des Verfahrens vorliegen;
    • Abschluss des Participation Agreements (Vereinbarung, die die wichtigsten Elemente des Collaborative Law Verfahrens enthält, wie etwa das Vertretungsverbot der Collaborative Lawyer vor Gericht in dieser Sache);
    • Klärung der Ausgangslage und der Erwartungen;
    • Falls erforderlich, werden einstweilige Sicherungsmaßnahmen vereinbart (Unterlassungsverpflichtungen während laufendem Collaborative Law Verfahren; Beweissicherungsverfahren etc.).
     
  • Nachfolgend finden Sitzungen in unterschiedlichster Zusammensetzung statt – je nach Bedarf, also zwischen den Collaborative Lawyer und den Mandant:innen, den Expert:innen, den Expert:innenen mit Mandant:innen. Jede Sitzungsvariante ist möglich. Folgende Schritte werden durchlaufen:
  • Klärung der für den Fall relevanten Themen.
  • Klärung und Feststellung der Positionen und Sichtweisen der Parteien.
  • Ausarbeitung der hinter den Positionen stehenden Bedürfnisse und Interessen.
  • Sammlung von Optionen.
  • Bewertung der Optionen und Entscheidungsfindung.
  • Abschluss einer gemeinsamen Vereinbarung und Beendigung des Verfahrens.

 

>> Hier geht's weiter zum "Teamaspekt"

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