Mediation


Mediation löst Konflikte außerhalb der Gerichte. Freiwilligkeit der Parteien ist Voraussetzung. Ein:e Vermittler:in, der:die Mediator:in, ist neutral und fachlich ausgebildet. Mit anerkannten Methoden fördert er systematisch den Dialog zwischen den Parteien. Ihnen ermöglicht er eine Lösung ihres Konflikts, die sie selbst herbeigeführt und verantwortet haben.

Die Mediation wird im Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) geregelt. Den Gesetzestext dazu finden Sie hier.

Die Ausbildung zum:zur eingetragene:n Mediator:in wird in der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung geregelt. Die Verordnung dazu finden Sie hier.

 

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