Die Suche nach einer anwaltlichen Mediatorin


Voraussetzung für die Neuaufnahme in die Liste als Mediatorin bei der AVM ist die aufrechte Eintragung als Rechtsanwältin sowie die Absolvierung einer Ausbildung gemäß Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) und der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung und die ordentliche Mitgliedschaft bei der AVM.

 

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